Allgemeines

Ich kann Ihnen schnell einen Termin anbieten, zunächst zum gegenseitigen Kennenlernen. In diesem Erstgespräch - persönlich oder telefonisch - beschreiben Sie Ihre Problematik und wir klären, wie ich Ihnen helfen kann. Wenn wir einen Konsens gefunden haben, vereinbaren wir die Coaching- oder Gestalttherapietermine.

Coaching und auch Gestalttherapie sind keine Kassenleistungen, daher sind Sie bei mir SelbstzahlerIn. Es ist aber ggf. möglich, die Kosten über Werbungeskosten oder außergewöhliche Belastungen steuerlich geltend zu machen, fragen Sie dazu bitte Ihren Steuerberater/Ihre Steuerberaterin.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 48 Stunden vorher abzusagen, damit ich ihn anderweitig besetzen kann. Ansonsten muss ich Ihnen das Honorar in Rechnung stellen.

SCHWEIGEPFLICHT: Selbstverständlich unterliege ich der Schweigepflicht, d.h. Ihre sämtlichen Daten, und das schließt schon die Tatsache ein, dass Sie KlientIn in meiner Praxis sind, sind dadurch geschützt.